Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Umsetzung des Cookie-Plugins sind zu einem heißen Thema in der digitalen Welt geworden.
Angesichts der sich ändernden Vorschriften ist es wichtig zu verstehen, was Cookies sind, was Cookie-Hinweise, Banner und Warnungen sind, wie man eine konforme Cookie-Richtlinie umsetzt und wann man Einwilligungstools verwendet.
Außerdem sollten sich Website-Betreiber über die Auswirkungen der Verwendung von Google Ads und Analytics in Bezug auf Cookies im Klaren sein.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über dieses komplexe Thema und gibt praktische Tipps für die Erstellung eines Cookie-Hinweises, der mit der DSGVO übereinstimmt. Lies weiter, um ein tieferes Verständnis von Cookies und der Einhaltung der DSGVO zu erlangen!
Haftungsausschluss: Dieser Artikel soll nur allgemeine Informationen zum Thema Datenschutzgrundverordnung liefern. Er sollte nicht als maßgebliche Quelle zu diesem Thema angesehen werden, und die Leser/innen sollten sich nicht ausschließlich auf diesen Artikel verlassen, wenn es um Rechtsberatung geht. Wir empfehlen den Nutzern dringend, sich von eRecht24* oder einem qualifizierten Juristen über ihre spezifischen Umstände beraten zu lassen, bevor sie etwas unternehmen.
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Was sind Cookies?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Websites ausdrücklich auf die Verwendung von Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien hinweisen. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen Websites ein Cookie-Plugin installieren. Bevor du verstehst, was ein Cookie-Plugin ist, ist es wichtig zu wissen, was Cookies sind.
Wer sicherstellen will, dass seine Website mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform ist, ist bei Sören Siebert an der richtigen Adresse. Der renommierte Rechtsanwalt hat eRecht24 entwickelt, eine umfassende Beratungsquelle für Unternehmen und Selbstständige, die einen optimalen Schutz nach GDPR-Recht suchen.
Definition von Cookies
Cookies sind kleine Textdateien, die Webserver auf dem Computer eines Nutzers speichern, wenn dieser eine Website besucht. Sie können Informationen wie Anmeldeinformationen und Vorlieben speichern und Browsing-Daten aufbewahren.
Neben der Speicherung von Daten im reinen Textformat können Cookies auch dazu verwendet werden, die Aktivitäten der Nutzer/innen über mehrere Websites hinweg zu verfolgen. Wenn du mehrere Websites besuchst oder zwischen verschiedenen Tabs in deinem Browser wechselst, kann dein Computer Anfragen an die ursprüngliche Website senden, die in den Cookie-Dateien gespeicherte Informationen enthalten.
So kann sich die Website an dich erinnern und ihre Inhalte auf dein spezifisches Online-Verhalten und deine Interessen abstimmen.
Kategorien von Cookies
Es gibt drei Kategorien von Cookies: Wesentliche/streng notwendige Cookies, Leistungs-Cookies und Funktions-Cookies.
- Unbedingt erforderlichen Cookies: Unverzichtbare Cookies sind Cookies, die für die grundlegenden Funktionen der Website benötigt werden, z. B. für sichere Logins oder andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kontoverwaltung.
- Performance Cookies: Leistungs-Cookies verfolgen, wie Nutzer/innen mit Websites interagieren, und analysieren ihr Verhalten, damit Unternehmen Einblicke in das Engagement der Nutzer/innen erhalten können.
- Funktionelle Cookies: Funktionalitäts-Cookies ermöglichen es Websites, sich die persönlichen Vorlieben der Nutzer/innen zu merken, wie z. B. die Auswahl der Sprache oder die Einstellung der Schriftgröße, ohne dass sie bei jedem Besuch der betreffenden Website alle ihre Daten erneut eingeben müssen.
Wie Cookies auf Websites verwendet werden
Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist es für Unternehmen, die in Europa tätig sind, verpflichtend geworden, sich zu vergewissern, dass die Kunden ihre Zustimmung gegeben haben, bevor sie personenbezogene Daten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien speichern.
Zu diesem Zweck müssen die Unternehmen ein Cookie-Plugin einbauen, das die Nutzer/innen um ihre Zustimmung bittet, bevor sie Cookies auf ihren Computern oder Geräten platzieren. Dieses Plugin zeigt beim ersten Betreten der Website einen Hinweisbanner an, der die Nutzer/innen darüber informiert, dass die Website Cookies verwendet, und sie fragt, ob sie diese akzeptieren wollen oder nicht.
Wenn sie zustimmen, können sie mit der Navigation wie gewohnt fortfahren. Wenn sie dies jedoch ablehnen, funktionieren einige Funktionen der Website möglicherweise nicht richtig, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut ihre Zustimmung geben.
Cookie-Hinweis, Cookie-Banner, Cookie-Warnung: Was ist der Unterschied?
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Website-Betreiber die Nutzer über die von ihnen verwendeten Cookies informieren und ihre Zustimmung einholen. Dies geschieht durch einen Cookie-Hinweis, ein Banner oder eine Warnung.
Ein Cookie-Hinweis ist ein Text, den die Nutzerinnen und Nutzer entweder oben oder unten auf einer Seite sehen, wenn sie diese zum ersten Mal besuchen. Er informiert sie in der Regel darüber, dass die Website Cookies verwendet, und enthält einen Link zu weiteren Informationen in der Datenschutzrichtlinie. Der Nutzer muss dann die Verwendung von Cookies akzeptieren oder ablehnen.
Ein Cookie-Banner, erscheint normalerweise als Overlay am oberen oder unteren Rand einer Seite, wenn ein Nutzer sie zum ersten Mal besucht. Es informiert die Nutzer/innen darüber, wie Cookies auf der Seite verwendet werden, und bietet die Möglichkeit, sie zu akzeptieren oder abzulehnen.
Schließlich wird eine Cookie-Warnung eingeblendet, bevor Besucher/innen auf eine Schaltfläche auf deiner Seite klicken. Die Warnung informiert die Besucher/innen darüber, dass die Seite Cookies verwendet und fordert sie auf, eine Bestätigungsschaltfläche anzuklicken, bevor sie weiter surfen.
Die verschiedenen Bezeichnungen für diese Funktionen beziehen sich alle auf Möglichkeiten, die Nutzer/innen zu informieren und ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies auf einer Website in Übereinstimmung mit den GDPR-Vorschriften einzuholen. Die Implementierung einer dieser Funktionen hängt von den Bedürfnissen deiner Website ab, denn jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, je nachdem, welche Art von Nutzererfahrung du bieten möchtest.
Die verschiedenen Arten der Cookie-Richtlinien
Es ist nicht leicht, sich in der EU in der komplexen Rechtslage der Cookie-Nutzung zurechtzufinden. Die Cookie-Richtlinie, die von der EU-Kommission für alle Mitgliedsstaaten erlassen wurde, soll diese Anforderungen regeln – aber es gibt nicht immer unerwartete Überraschungen! Zum Beispiel wurde Deutschland als regelkonform eingestuft, obwohl es eigentlich keine Zustimmung (z. B. einen „Ja, ich stimme zu“-Klick) braucht, sondern nur eine Bestätigung, dass solche Widerspruchsrechte bestehen.
Diese Auslegung steht in direktem Widerspruch zum 15. Abschnitt des Telemediengesetzes, in dem detaillierte Vorschriften enthalten sind und der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vorschlägt, dass stattdessen eine Zustimmung durch eine ausdrückliche Handlung des Nutzers vorgeschrieben sein sollte.
Die DSGVO, ePrivacy-Verordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt seit Mai 2018 die Daten der Nutzerinnen und Nutzer und verlangt von Website-Betreibern und Unternehmen, die Cookies verwenden, eine Neuformulierung ihrer Datenschutzrichtlinien.
Obwohl dies ein Schritt in die richtige Richtung für einen besseren Schutz persönlicher Daten ist, muss eine weitere Maßnahme ergriffen werden: die Umsetzung der ePrivacy-Verordnung, die mehr Rechte für das Tracking und die Kontrolle über die Cookie-Nutzung auf Websites vorsieht.
Diese Verordnung wurde mehrmals verschoben, könnte aber schließlich 2023 in Kraft treten, mit möglichen Übergangsfristen oder Verlängerungen bis 2025, so dass die Nutzer/innen mehr Macht als je zuvor haben, wenn es darum geht, wie sie ihre Daten online nutzen wollen.
TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes)
Das Telekommunikations- und Mediendatenschutzgesetz (TTDSG) vereinheitlicht das Datenschutzrecht in Deutschland und wurde kürzlich in Kraft gesetzt.
Dieses wegweisende Gesetz fasst die bisherigen Regelungen des TMG und des TKG zusammen und aktualisiert sie entsprechend den Anforderungen der Cookie-Richtlinie – und ersetzt diese älteren Vorschriften mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 durch einen neuen Standard.
Das TTDSG schreibt nun eine informierte Zustimmung der Nutzer/innen für alle Cookies vor, die auf ihren Geräten gesetzt werden, abgesehen von Ausnahmen wie technisch notwendigen oder reinen Übertragungs-Cookies.
Mit dieser Vereinheitlichung der Gesetze für digitale Tracking-Technologien können Unternehmer/innen in ganz Deutschland sicher sein, dass sie beide nationalen Standards einhalten und gleichzeitig die Rechte der Nutzer/innen im Internet respektieren!
Was kannst du als Website-Betreiber in Bezug auf die Cookie-Hinweispflicht tun?
Um sicherzustellen, dass deine Website den Datenschutzbestimmungen entspricht, ist es wichtig, dass du eine gültige Zustimmung der Nutzer/innen einholst, bevor du ihre Daten verarbeitest oder Cookies sammelst.
Um diesen Prozess zu vereinfachen und alle rechtlichen Grundlagen abzudecken, kannst du Cookie Consent Management Tools nutzen, die bei der Verwaltung der Cookie-Nutzung auf deiner Website helfen. Die Nutzer/innen müssen über alle Dienste, die personenbezogene Daten verwenden und speichern, durch einen deutlichen Hinweis beim ersten Seitenaufruf informiert werden (Cookie-Warnung).
Darin sollte angegeben werden, wofür die gesammelten Daten verwendet werden, wer Zugang zu ihnen hat und dass der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis gegeben hat, damit die Datenschutzgesetze in allen Bereichen der Dienstleistung eingehalten werden.
Was ist ein Cookie Consent Management Tool?
Ein Cookie Consent Management Tool ist ein Online-Tool, das Webseitenbetreibern hilft, die EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) einzuhalten. Es ermöglicht Website-Betreibern, die Zustimmung der Nutzer/innen für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten auf ihren Websites einzuholen und zu verwalten.
Dazu gehören Cookies, Analytik, Werbung und andere Tracking-Technologien. Mit dem Cookie Consent Management Tool können Website-Betreiber den Cookie-Hinweis an ihre Bedürfnisse anpassen, verschiedene Zustimmungsstufen für unterschiedliche Cookies zuweisen und die Zustimmung der Nutzer/innen in Echtzeit verfolgen.
Das Tool ermöglicht es den Nutzern auch, eine zuvor erteilte Zustimmung einfach zu widerrufen. Außerdem erleichtert ein Cookie Consent Management Tool den Website-Betreibern die Einhaltung der DSGVO, indem es sicherstellt, dass alle erhobenen personenbezogenen Daten mit einer gültigen Einwilligung der Nutzer/innen erhoben werden.
Cookie Consent Tools
1. Borlabs Cookie

Borlabs Cookie* ist aufgrund seines zuverlässigen und modernen Designs das beliebteste Cookie-Plugin für Websites in Deutschland.
Es bietet einen umfassenden Content-Blocker, der nur das zustimmende Laden von externen Medien wie Google Maps, YouTube-Videos oder Instagram-Posts erlaubt. Außerdem können Borlabs-Nutzer/innen ihr Banner in mehreren Sprachen anpassen und die Zustimmung der Nutzer/innen ganz einfach nachverfolgen!
2. Real Cookie Banner

Real Cookie Banner ist ein leistungsstarkes und benutzerfreundliches WordPress-Plugin, das Ende 2020 veröffentlicht wurde. Es bietet einen fortschrittlichen Service-Scanner, mit dem Nutzer/innen alle auf ihren Websites genutzten Dienste erkennen können, um genaue Cookie-Zustimmungsbanner einzurichten.
Diese kostenlose Plattform bietet außerdem zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten, Anpassungsoptionen und Unterstützung für mehrere Sprachen, sodass du dein Banner ganz nach deinen Bedürfnissen anpassen und die Einwilligungen problemlos nachverfolgen kannst.
3. Consent Management Provider

Mit dem Tool des Consent Management Provider (CMP) wird die Verwaltung von Einwilligungen leicht gemacht. CMP bietet ein umfassendes Paket zur Anpassung des Cookie-Banners deiner Website, einschließlich Texteinstellungen zum Ändern von Schaltflächenbeschriftungen und eines Symbols in der linken unteren Ecke mit dem Logo des Anbieters – alles in mehreren Sprachen verfügbar.
Stelle sicher, dass du die Datenschutzbestimmungen einhältst und fange noch heute damit an!
Benötigst du für alle Cookies eine Einwilligung?
Brauchst du für alle Cookies eine Zustimmung? Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Website-Betreiber nicht immer die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie Cookies verwenden.
Im Allgemeinen müssen Websites nur für die Verwendung von Tracking- oder Werbe-Cookies die Zustimmung der Nutzer/innen einholen. Sitzungscookies, die für Logins oder Warenkörbe verwendet werden und keine personenbezogenen Daten weitergeben, können jedoch durch das berechtigte Interesse des Website-Betreibers abgedeckt sein und erfordern daher keine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer/innen.
Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Websites mit dem Datenschutz und der Cookie-Zustimmung umgehen. Die Implementierung eines GDPR-konformen Cookie-Plugins ist ein wichtiger Schritt für jeden Website-Betreiber, um die Einhaltung der GDPR-Standards zu gewährleisten und Nutzerdaten zu schützen.
Ein Cookie-Plugin erweitert eine Website um Funktionen, die es den Kunden ermöglichen, sich für oder gegen Cookies zu entscheiden und die bereits aktiven Cookies zu verwalten. Es ermöglicht Website-Betreibern außerdem, Cookie-Einstellungen einfach anzuzeigen und die GDPR-Vorschriften einzuhalten, indem es den Nutzern die Möglichkeit gibt, ihre Browsereinstellungen zu kontrollieren und verfolgbare Daten zu löschen.
Außerdem können sie damit detaillierte Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen kommunizieren und den Kunden die Möglichkeit geben, ihre ausdrückliche Zustimmung zu geben, bevor eine Verfolgung oder Datenerfassung stattfindet.
Insgesamt ist die Verwendung eines Cookie-Plugins ein wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der Anforderungen der DSGVO, da es Website-Betreibern ermöglicht, das Gesetz einzuhalten und gleichzeitig aktiv Nutzerdaten zu schützen und Transparenz darüber zu schaffen, wie diese Daten verwendet werden.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel soll nur allgemeine Informationen zum Thema Datenschutzgrundverordnung liefern. Er sollte nicht als maßgebliche Quelle zu diesem Thema angesehen werden, und die Leser/innen sollten sich nicht ausschließlich auf diesen Artikel verlassen, wenn es um Rechtsberatung geht. Wir empfehlen den Nutzern dringend, sich von eRecht24* oder einem qualifizierten Juristen über ihre spezifischen Umstände beraten zu lassen, bevor sie etwas unternehmen.